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Für den Flugbetrieb bereit

präsentierte sich die Platzanlage im Spätsommer 1997. Eine fast feierliche Prozedur vollzog sich eines Abends mit der Hissung des Windsacks auf dem Dachgiebel der Halle. Beinahe ehrfürchtig verfolgten die Anwesenden diesen Akt. Der Flugbetrieb auf unserem neuen Gelände durfte aber erst nach einer Platzabnahme durch die Luftfahrtbehörde erfolgen. An einem Samstag erschien ein Fachbeamter des Luftamtes und prüfte etwa einen halben Tag lang alle Erfordernisse, die ein ordnungsgemäßer Flugbetrieb voraussetzt. Von der Platzbeschaffenheit und -sicherung, über Erste Hilfe und Feuerlöscheinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen, Unterweisungshandhabung, Informationsunterlagen, personelle Besetzung des Vereins, Versicherungsabsicherung und viele Dinge mehr. Aufgrund exakter Vorbereitung verlief diese Abnahme ohne nennenswerte Anmerkungen. Noch vor Ort schaltete der Beamte, nach Ausfüllung von Formalitäten, auf „Grünes Licht“ für die Aufnahme des Flugbetriebes. Mehr als Probebetrieb mit Einweisung waren jedoch in den 1997 noch fliegbaren Tagen nicht mehr drin. Die Segelflieger sind aber in heimischen Gefilden wieder flügge.